29.03.2024

LOHNZAHLUNGEN

Ab 1. Juli 2018 dürfen Lohnzahlungen und Akontozahlungen nicht mehr in bar getätigt werden. Ab diesem Datum können nur mehr folgende Möglichkeiten zur Bezahlung in Anspruch genommen werden: • Banküberweisung auf das Konto des Mitarbeiters • Elektronische Zahlungsmittel wie z. B. Post-e-Pay Karten, ……. • Barzahlung am Bankschalter, bei welchem der Arbeitgeber sein Konto hat • Scheckzahlung an die Mitarbeiter Ausgenommen von dieser Regelung sind Zahlungen an Hausangestellte und Praktikanten. In diesen Fällen kann weiterhin die Zahlungsform „Bargeld“ gewählt werden. Somit ist die Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Lohnstreifen kein Beweis mehr dass er auch die Entlohnung ausbezahlt bekommen hat. (Quittierung). Achtung bei Streitigkeiten muss nochmals bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung außerdem Verwaltungsstrafen im Ausmaß von 1.000 bis 5.000 Euro vorgesehen. Es wird somit empfohlen, bereits bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters zusätzlich zu den anagrafischen Daten immer auch die Bankkoordinaten aufzunehmen, somit kann dann auf das benannte Konto überwiesen werden (bei ausländischen Mitarbeiter zusätzlich BIC/SWIFT-Code aufnehmen).

Meraner Rechenzentrum GmbH

Freiheitsstr. 85 - 39012 Meran
Tel. 0473 210875
Fax 0471 973026
E-Mail: info@rzm.it
www.dataconsult.bz.it
MwSt.-und Steuernr. 02292780216
Gesellschaftskapital 15.000 v.E.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
8:30 - 12:30 Uhr
Aussenstelle Vöran geöffnet: Donnerstag Vormittag Aussenstelle Riffian geöffnet: Donnerstag Nachmittag